Äh, ne is klar. Es ist zwar möglich, dass man seitens der Universität Bonn im Zusammenhang mit irgendwelchen kritischen Äußerungen – sei es von mir oder sonstwem – zu Frau Brünings Beiträgen oder geschäftlichen Tätigkeit, auf deren Behauptung, Beziehungen zur Universität Bonn zu unterhalten, aufmerksam geworden ist. Aktiv darauf aufmerksam gemacht habe ich aber niemanden. Wenns doch gestimmt hat, wieso wurde dann die Behauptung überhaupt entfernt? Gut, grundsätzlich kann man eine Behauptung oder ganze Beiträge auch aus Jux und Dollerei entfernen.
Ach, gugge! Beweisen ließ sich die Behauptung, ich habe dafür gesorgt, dass Frau B. eine Abmahnung von der Uni Bonn erhielt, also nicht. Es gibt lediglich die berechtigte Vermutung. Denknotwendig gibt es also hinreichende Tatsachen, an die man mit dieser Vermutung anknüpfen kann. Welche das sein soll, weiß man wohl nur bei AquaRichtig. So wird es auch bei sämtlichem anderen Unfug sein, den man bei AquaRichtig über mich behauptet.
Frau Brüning (das nehme ich zumindest an) schrieb diesbezüglich auf ihrer Website dazu übrigens das Folgende:
„Mir versuchen Neider ja alle Kompetenz ab zu sprechen, Kontakte an zu zweifeln und besonders zwei Foren geben ich dabei alle Mühe. Soweit, dass sogar eine Uni angeschrieben wurde um mir verbieten zu lassen damit zu werben. Da diese Kontakte nachweislich bestehen, wenn auch einzelne Kontakte nicht die gesamte Uni repräsentieren, musste ich keine Unterlassung unterschreiben, wie man es sich wohl erhoffte“.
Offenbar hat man also zwar eine Abmahnung erhalten, hat die damit verbundene Unterlassungserklärung aber wohl nicht abgegeben, weil es sich bei der gerügte Aussage um eine wahre Tatsachenbehauptung handelt. Abmahnungen kann man nämlich grundsätzlich auch wegen hanebüchenen Rechtsauffassungen erhalten.