Ein weiterer Vorwurf von AquaRichtig ist, dass ich mich als Rechtsgelehrter aufspielen würde. Hier frage ich mich, wer denn mit dem Blödsinn angefangen hat, diese Auseinandersetzung juristisch zu bewerten? Und zwar gleich zu Beginn. Bei AquaRichtig darf man also juristisch bewerten, ich dagegen darf die geäußerten Vorwürfe nicht zurückweisen, weil ich mich damit als Rechtsgelehrter aufspiele. Bei AquaRichtig darf man also beliebige Äußerungen bar jeglicher hinreichender Qualifikationsmerkmale als Verleumdung oder Nachstellung bezeichnen oder mich als Mitweberber deklarieren. Ich dagegen darf offenbar nicht, mit Verweis auf Rechtslage und Rechtsprechung, dem widersprechen und die aquarichtigsche Bewertung als Unfug deklarieren. Meine Beurteilung scheint zumindest deutlich näher an der Wirklichkeit von Rechtslage und Rechtsprechung zu liegen, als die hanebüchenen Auslegungen von AquaRichtig. Was auch die bisherigen Prüfungen im Ernstfall untermauern. Zumal man naturwissenschaftliche Streitpunkte kaum juristisch klären kann.